Tourismusfachwirt/in
Die Ausbildung zum Tourismusfachwirt richtet sich an alle, die in der Tourismusbranche aufsteigen wollen. Das Aufgabenspektrum von Mitarbeitern und Führungskräften in dieser Branche ist vielfältig: Tourismusfachwirte nehmen selbstständig Führungsaufgaben im Prozess der touristischen Leistungserstellung wahr und berücksichtigen dabei wirtschaftliche, rechtliche, ökologische und soziale Aspekte.
Den touristischen Markt zu beobachten und neue Reise- oder Veranstaltungspakete zu schnüren, gehört ebenso zu den Anforderungen an den Tourismusfachwirt wie das Entwickeln von ansprechenden Marktstrategien und das ergebnisorientierte Anwenden der Marketinginstrumente. Darüber hinaus wird von Tourismusfachwirten die Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung erwartet.
Abgrenzung zum Tourismusmanager
Der wesentliche Unterschied zwischen der Ausbildung zum Tourismusfachwirt und des Tourismusmanagement-Studiums besteht im Aufbau und dem Anspruch der Ausbildung.
Während die Ausbildung zum Tourismusfachwirt sehr praxisorientiert ist und den Schwerpunkt auf kaufmännische Inhalte legt, vermittelt ein Studium des Tourismusmanagements eher theoretisches Know-How. Die Tourismusfachwirt-Weiterbildung ist eine von der IHK anerkannte Berufsausbildung und stellt im Vergleich zum Studium eine klassische berufliche Weiterqualifizierung dar.
Neuerungen bei der Weiterbildung
Seit Herbst 2012 wird ein neuer Lehrplan für die Weiterbildung zum Tourismusfachwirt umgesetzt. Nach ungefähr zehn Jahren ohne große Veränderungen wurde der Abschluss „Tourismusfachwirt“ kräftig runderneuert. Neben vereinfachten Zugangsvoraussetzungen und weniger Prüfungen sieht der neue Lehrplan mehr Praxisnähe und eine Vertiefung der Tourismusschwerpunkte vor.
Alle Fächer sollen Schnittstellen zur Touristik aufweisen. Zudem wird mehr Wert auf die Personalführung und -entwicklung sowie auf spezielle Managementthemen gelegt. Der Fachwirt ist jetzt auch im Ausland anerkannt.
Die praxisnahe Fortbildung richtet sich an jene Interessenten, die schon Berufserfahrung nachweisen können und denen ein Studium zu theorielastig ist. Zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung müssen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Mit einer abgeschlossenen touristischen Ausbildung muss man nun eine Berufspraxis von einem Jahr anstatt der bisherigen zwei Jahre nachweisen. Verfügt man über keine kaufmännische Ausbildung, werden fünf Jahre Berufspraxis vorausgesetzt.
Neben dem neuen Modell starten auch noch Kurse nach dem alten Lehrplan. Bis Ende 2015 können Kursteilnehmer noch nach dem bisherigen Verfahren geprüft werden. Wer den neuen Fachwirt will, muss auf den Titel „geprüfter Tourismusfachwirt“ achten.