Tourismusfachwirt IHK
Bei der Weiterbildung Geprüfter Tourismusfachwirt (IHK) handelt es sich um staatlich geprüften und zugelassenen Unterricht. Ein seit 2012 gültiger neuer und überarbeiteter Lehrplan legt mehr Wert auf Praxisnähe und vertiefende Kenntnisse zu Tourismusthemen. Der IHK-Abschluss als Tourismusfachwirt ist nun auch im Ausland anerkannt.
Inhalte der Fortbildung zum Fachwirt Tourismus IHK
- Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
- Gestaltung des Marketingprozesses
- Unternehmensführung und -entwicklung
- Qualitäts- und Projektmanagement
- Personalführung und -entwicklung
- Leistungserstellung im Tourismus
IHK-Prüfung
Die IHK-Prüfung zum Tourismusfachwirt umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. In der schriftlichen werden Themen aus allen oben genannten Bereiche abgefragt.
Die mündliche IHK-Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. Als Präsentationsthema wählen Sie eines der oben genannten und beziehen zusätzlich den Bereich Personalführung und -entwicklung mit ein. Durch Ihre Präsentation weisen Sie nach, dass Sie die Komplexität der betrieblichen Praxis verstanden haben und diese beurteilen und darstellen können.
Tourismusfachwirt IHK
Bei der Weiterbildung Geprüfter Tourismusfachwirt/in (IHK) handelt es sich um staatlich geprüften und zugelassenen Unterricht. Ein seit 2012 gültiger neuer und überarbeiteter Lehrplan legt mehr Wert auf Praxisnähe und vertiefende Kenntnisse zu Tourismusthemen. Der IHK-Abschluss als Tourismusfachwirt ist nun auch im Ausland anerkannt.
Qualifizierung zum Tourismusfachwirt/in
Diese Fortbildung ist nach dem Berufsbildungsgesetz von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geregelt, von der auch die Abschlussprüfung abgenommen wird. Der Abschluss entspricht im EU-Qualifikationsrahmenplan der Kompetenzstufe 6. Er steht auf der gleichen Stufe mit dem akademischen Bachelor.
Von der IHK erhalten Sie nach bestandener Prüfung ein entsprechendes Zeugnis und sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Tourismusfachwirt/in IHK zu führen. Zudem sind Sie zum Hauptstudium staatlich geprüfter Betriebswirt mit Schwerpunkt Tourismus berechtigt.
Inhalte der Fortbildung zum Fachwirt/in Tourismus IHK
- Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
- Gestaltung des Marketingprozesses
- Unternehmensführung und -entwicklung
- Qualitäts- und Projektmanagement
- Personalführung und -entwicklung
- Leistungserstellung im Tourismus
Zugangsvoraussetzungen Tourismusfachwirt/in
Um für die IHK-Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Tourismusbranche und eine einjährige Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische oder andere verwaltend anerkannte Ausbildung mit zweijähriger Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Ausbildung mit anschließender dreijähriger Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen. Die geforderte berufliche Praxis muss wesentlichen Bezug zur Touristikbranche besitzen und zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Sie können auch zur IHK-Prüfung zugelassen werden, wenn Sie mit Zeugnissen oder anderweitig glaubhaft machen können, dass Sie die dafür erforderlichen Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben.
IHK-Prüfung
Die IHK-Prüfung zum Tourismusfachwirt/in umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung:
- In der schriftlichen Prüfung werden Themen aus allen oben genannten Bereiche abgefragt.
- Die mündliche IHK-Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. Als Präsentationsthema wählen Sie eines der oben genannten und beziehen zusätzlich den Bereich Personalführung und -entwicklung mit ein. Durch Ihre Präsentation weisen Sie nach, dass Sie die Komplexität der betrieblichen Praxis verstanden haben und diese beurteilen und darstellen können.